agb
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Melanie Falkinger, BSc MA
Semmelweisstraße 43
4020 Linz
Österreich
Tel.: +43 664 3945872
E-Mail: offfice@melanie-falkinger.at
Unternehmensgegenstand: Werbeagentur
1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS, AUFTRAGSERTEILUNG
1.1 Melanie Falkinger, BSc MA (im Folgenden „Designerin“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Designerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für die Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Designerin schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Designerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Designerin bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Designerin dem Kunden ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollen Umfang per Email oder durch Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde und die Designerin eine Auftragsbestätigung per Email ausstellt.
2. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
Hat der potenzielle Kunde die Designerin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Designerin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Designerin treten der potenzielle Kunde und die Designerin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Designerin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Designerin ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Designerin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Designerin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Designerin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Designerin dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Designerin dabei verdienstlicht wurde.
2.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Designerin ein.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag, Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Designerin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Designerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Designerin. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Honoraranspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 Alle Leistungen der Designerin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird der Designerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand und die Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Designerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Schutz-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Designerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Designerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Designerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Designerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Designerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3.5 Die Designerin behält sich im Einzelfall vor, Aufträge die geltendem Recht, dem Sittlichkeitsempfinden oder ihren geschäftlichen Interessen widersprechen, auch nachträglich und ohne Begründung abzulehnen.
3.6 Bei Beschädigung oder Verlust sämtlicher Daten und Dateien hat der Kunde den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4. FREMDLEISTUNGEN UND BEAUFTRAGUNG DRITTER
4.1 Die Designerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Designerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, der Designerin hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Designvertrages aus wichtigem Grund.
4.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. TERMINE
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Designerin schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Designerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Designerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich die Designerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Designerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.
6. VORZEITIGE AUFLÖSUNG
6.1 Die Designerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
6.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
6.1.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
6.1.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Designerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Designerin eine taugliche Sicherheit leistet;
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Designerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. VERGÜTUNG
7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Designerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Designerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2 Die Designerin behält sich das Recht vor, Aufträge von Neu- und Erstkunden nur gegen Vorkasse anzunehmen oder zu bearbeiten.
7.3 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Designerin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.4 Alle Leistungen der Designerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Designerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.5 Kostenvoranschläge (Angebote) der Designerin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Designerin schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Designerin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung (Angebotsüberschreitung) gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
7.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Designerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Designerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Designerin begründet ist, hat der Kunde der Designerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Designerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Designerin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Designerin zurückzustellen.
7.7 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.8 Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar, solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7.9 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Honoraranspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die Rechnungen der Designerin werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Designerin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Designerin.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Designerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Designerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 Weiters ist die Designerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Designerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Designerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Designerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. EIGENTUMSRECHT, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
9.1 Alle Leistungen der Designerin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Designerin und können von der Designerin jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht auf einfache und nicht übertragbare Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Designerin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Designerin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Designerin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet. Wiederholungsnutzungen (z. B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung der Designerin. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Designerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung oder Abänderung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Designerin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
9.3 Da die Designerin zur Erstellung der Werke Stockfotografien von dem Anbieter Shutterstock nutzt, gelten besondere Lizenzbestimmungen, die hier https://www.shutterstock.com/de/license nachgelesen werden können. Da die Designerin die Standardlizenz verwendet, wird lediglich ein Nutzungsrecht für die Vervielfältigung von bis zu 500.000 Print-Exemplaren eingeräumt. Sollte der Kunde eine höhere Vervielfältigung nutzen wollen, so hat er, sofern nichts anders vereinbart, eigenständig eine erweiterte Lizenz der Bildrechte zu erwerben. Dafür notwendige Informationen erhält er auf Nachfrage direkt bei der Designerin.
9.4 Durch die Verwendung von Stockfotos wird nicht gewährleistet, dass der Kunde alleiniger Nutzer des verwendeten Bildmaterials ist. Die Designerin kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
9.5 Für die Nutzung von Leistungen der Designerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Designerin erforderlich. Dafür steht der Designerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.6 Für die Nutzung von Leistungen der Designerin bzw. von Werbemitteln, für die die Designerin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Designerin notwendig.
9.7 Der Kunde haftet der Designerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9.8 Alle für die Auftragserfüllung entstehenden Dateien bleiben Eigentum der Designerin. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeits- und Originaldateien (z. B. psd-Dateien) an den Kunden herauszugeben. Eine Herausgabe erfordert vorherige Absprache sowie eine gesonderte Vergütung.
9.9 Hat die Designerin dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.
9.10 Bei Beschädigung oder Verlust der Datenträger, Dateien oder Daten hat der Kunde den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
10. KENNZEICHNUNG, REFERENZ, BELEGEXEMPLARE
10.1 Die Designerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, bei allen Werbemaßnahmen, Weblösungen sowie Vervielfältigungsstücken auf die Designerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Hinweis erfolgt im Impressum oder an einer anderen geeigneten Stelle und wird bedacht in das Erscheinungsbild des Werkes eingepflegt.
10.2 Die Designerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10.3 Von vervielfältigten Werken sind der Designerin nach Erscheinen innerhalb von vier Wochen Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Die Designerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Belegexemplare sowie die Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung oder als Referenz auf www.melanie-falkinger.at und Social Media zu zeigen und zu benennen.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Designerin, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Designerin zu. Die Designerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Designerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Designerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Designerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Designerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Designerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Designerin gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
12. HAFTUNG
12.1 Die Designerin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Designerin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung der Designerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen. Soweit die Haftung der Designerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung der Designerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Designerin erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme, Umsetzung der DSGVO, etc.) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Designerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Designerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Designerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Designerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12.4 Die Zusendung und Rücksendung von Daten und Dateien online und offline erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
12.5 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Produkte und Daten (z. B. Text, Bild, etc.) und die die Haftung der Designerin entfällt.
12.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien von Webseiten. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen.
12.7 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verwendet die Designerin für den Auftrag durch den Kunden Bildmaterial von www.shutterstock.com. Dafür wird die Standardlizenz des Anbieters Shutterstock eingekauft. Der Kunde unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenz von Shutterstock (siehe Punkt 9.3) und ist diesbezüglich zur Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich . Die Designerin kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens des Kunden nicht haftbar gemacht werden und der Kunde hat die Designerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.8 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
12.9 Die Haftung der Designerin wird auf die von dem Kunden erhaltenen Vergütungen beschränkt.
12.10 Die Designerin haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
12.11 Für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software entstehen und die nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Designerin entstehen, wird keine Haftung von der Designerin übernommen.
12.12 Die Designerin übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich.
13. WEBHOSTING UND DOMAIN
13.1 Im Bereich Webhosting und Domain tritt die Designerin bloß als Vermittlerin zwischen dem Kunden und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain und des Webspace kann vom Kunden selbst oder nach Bevollmächtigung, von der Designerin veranlasst werden.
13.2 Die Designerin hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Kunden tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Kunden mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
13.3 Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungstelle). Jede Haftung durch die Designerin ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
13.4 Sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und der Domain direkt über den Hosting Anbieter.
13.5 Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich, ausgenommen die Designerin wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von der Designerin gesondert verrechnet.
14. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
14.1 Sonderleistungen werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Sonstige Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich vereinbart wurden, zum Beispiel: Analysen, Angebotseinholung, Auftrags- und Produktionsbetreuung, Recherchen, Reproduktionen, technische Nebenkosten, Updates, Marktanalysen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Fotos, Anfertigung von Modellen, Satz und Druck etc.
14.2 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
15. SOCIAL MEDIA KANÄLE
Die Designerin weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Designerin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Designerin arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Designerin beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Designerin aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
16. DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, die im Zuge einer Geschäftsbeziehung bekanntgegeben werden, nämlich
• Name/Firma
• Beruf
• Geburtsdatum
• Firmenbuchnummer
• Vertretungsbefugnisse
• Ansprechperson
• Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Bankverbindungen
• Kreditkartendaten
• UID-Nummer
• Passwörter
zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Designerin Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten.
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann die Designerin den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.Eine Weitergabe persönlicher Daten erfolgt nur bei der Registrierung einer Domain an den zuständigen Domainregistrar und bei der Einrichtung eines Webservers an den zuständigen Provider, sofern dies nicht vom Kunden selbstständig durchgeführt wird.
Es erfolgt keine weitere Weitergabe von personenbezogenen Daten an, sofern die Designerin nicht zur Weitergabe der Daten aufgrund zwingender Rechtsvorschriften an Behörden und staatlichen Institutionen verpflichtet ist.
Die Dauer der Speicherung bemisst sich nach der Dauer der Geschäftsbeziehung, den erteilten Einwilligungen, den für die Designerin geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und rechtlichen Verpflichtungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an die Designerin. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
17. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Designerin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Designerin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
17.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Designerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Designerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Designerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
17.5 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: September 2020